Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Jump to sub navigation

Alle regulären Hebammenleistungen werden von den Krankenkassen bezahlt.

Darunter fallen:

  • Vorsorgeuntersuchen in der Schwangerschaft, mit Ausnahme des Ultraschalls

  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden

  • Geburtsvorbereitungskurs

  • Hausgeburt, Geburtshausgeburt, Geburt bei einer Beleghebamme

  • Wochenbettsnachsorge

  • Hilfe bei Stillschwierigkeiten bis zum Ende der Stillzeit,

    Beikostberatung

  • Rückbildungsgymnastik (bei Kursbeginn innerhalb der ersten 9 Monate nach der Geburt)

     

 

Wenn Hebammen zusätzliche Qualifikationen haben und weitere Angebote bereithalten, werden diese in der Regel nicht von den Kassen bezahlt.
Ich werde Sie hierüber rechtzeitig informieren. Zu diesen können z.B. zählen: Akupunktur, autogenes Training, Babymassage, Fußreflxzonentherapie, Wassershiatsu oder Yoga während der Schwangerschaft u.a. .